Kategorie: Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Unter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird eine heterosexuelle Beziehung verstanden, die auf unbestimmte Dauer angelegt ist, sich durch innere Bindungen der Partnerzueinander auszeichnet und neben sich keine weiteren Lebensbindungen gleicher Art zulässt. Weiter muss zu erwarten sein, dass die Bindungen der Partner so eng sind, dass sie auch in den Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander […]

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